In einer funktionieren Dorfgemeinschaft, aber auch in einer städtischen Wohnstraße ist der Tod nicht anonym. Hier kennt man sich, grüßt sich und nimmt Anteil am Ableben eines Mitmenschen. Schon der Text für die Beileidskarte ist eine Herausforderung. Und jetzt noch Geld hineinlegen? Macht man das überhaupt? Und, wenn ja, wie viel? Hier ein paar Tipps zum Umgang mit Geldgeschenken im Trauerfall unter Nachbarn.
Klare Sache: Spendenkonto in der Todesanzeige
Gut, wenn es Ihnen die Angehörigen mit einem Hinweis in Karten oder Zeitungsanzeige einfach machen. Mittlerweile verzichten viele Menschen auf Blumen zugunsten einer Spende an eine wohltätige Organisation. Das kann ein Verein sein, der dem Verstorbenen am Herzen lag, aber auch ein Hospiz oder eine Organisation, der Mittel für die Erforschung spezieller Krankheiten bereitstellt. Folgen Sie diesem Wunsch. Im Verwendungszweck wird ein Stichwort genannt, meist der Name des Toten. So erfahren die Hinterbliebenen, was insgesamt zusammengekommen ist, aber nicht die Gaben der einzelnen Spender. Bei gemeinnützigen Empfängern ist Ihre Spende steuerlich abzugsfähig. Dazu reicht bis 200 Euro der Bankbeleg. Eine Spendenquittung ist nicht nötig. Berücksichtigen Sie den Steuervorteil bei der Spendenhöhe.
Gemeinschaftliches Geldgeschenk
In einer guten Nachbarschaft sind Ihre Kontakte wahrscheinlich nah genug, um sich über das Ob und Wie eines Geschenks zum Todesfall zu verständigen. Stirbt der reichste Bauer aus dem Dorf, liegt die Sache sicher anders, als wenn eine arme Witwe zurückbleibt. Aber auch sie könnte man mit einem Geldschein in der Trauerkarte beleidigen - "Denken die, ich hätte das nötig?" Mit einem kleinen Zettel "für Grabschmuck" lässt sich die Situation entschärfen. Vielleicht legen Sie in der Nachbarschaft sogar zusammen. Das hat eine Menge Vorteile: Überlassen Sie das Schreiben der einen Kondolenzkarte demjenigen, der sich auch sonst gut ausdrücken kann. Einer unterschreibt für alle (bitte keine Unterschriftensammlung wie bei einem Geburtstagsgruß). Im Gesamtbetrag gehen die einzelnen Anteile unter, peinliche Vergleiche haben also keine Basis mehr. Und schließlich besteht die Möglichkeit, statt Bargeld einen Gutschein zu schenken, etwa von einer ortsansässigen Friedhofsgärtnerei.
Ein offenes Wort
Sie wollen auf eigene Faust handeln, aber dabei kein Risiko eingehen? Fragen Sie die Hinterbliebenen doch einfach, ob ein Geldgeschenk erwünscht ist. Damit machen Sie nichts falsch. Die Empfänger haben dann immer noch die Möglichkeit, den Betrag zu spenden. Je näher Ihr Kontakt zum Verstorbenen oder seinen Angehörigen war, je besser das Verhältnis, desto größer sollte der Betrag ausfallen. Ob 10 oder 100 Euro angemessen sind, richtet sich auch nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
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