Wer kann Taufpate werden?

Traditionell unterstützen Taufpaten die frisch gebackenen Eltern bei der christlichen Erziehung ihres Kindes. Darum sollte es sich im Idealfall um enge Bezugspersonen aus dem direkten Umfeld der jungen Familie handeln. Die Eltern des Kindes selbst können keine Paten werden. In den meisten Fällen wählen Paare darum auch ihre Geschwister oder besten Freunde aus. Wer dieses wichtige Amt übernehmen will, muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, die je nach Konfession unterschiedlich ausfallen können. Außerdem sollten sich künftige Paten bewusst sein, dass sie über viele Jahre eine große Verantwortung übernehmen. Schließlich müssten sie in einer extremen Notlage (beispielsweise bei einer schweren Krankheit oder gar beim Tod der Eltern) in der Lage sein, für das Kind zu sorgen. Für die evangelische Kirche besteht eine Patenschaft übrigens mindestens bis zur Konfirmation des Patenkindes. Die katholische Kirche weicht davon etwas ab und sieht in dem Amt eine Verantwortung, die das ganze Leben hindurch anhält.

Der Taufpate und die katholische Kirche

In der katholischen Kirche sind maximal zwei Taufpaten erlaubt, alle darüber hinaus zählen als Taufzeugen. Das Mindestalter ist auf 16 Jahre festgelegt. Einer der Paten muss auf jeden Fall sowohl katholisch getauft als auch gefirmt sein. Er darf zwischenzeitlich auch nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein. Ein evangelischer Christ kann als zweiter Taufpate zugelassen werden, wenn es sich bei dem ersten Paten um einen Katholiken handelt, der die genannten Voraussetzungen erfüllt.

Der Taufpate und die evangelische Taufe

Das Mindestalter für Taufpaten liegt in der evangelischen Kirche schon bei 14 Jahren. Der zukünftige Pate sollte evangelisch getauft und konfirmiert sein. Im Einzelfall können auch Mitglieder anderer christlichen Kirchen das Patenamt übernehmen, allerdings bestehen viele Pfarrer darauf, dass jeder Taufpate Mitglied der evangelischen Kirche ist. Hier unterscheiden sich die Richtlinien der verschiedenen Landeskirchen jedoch teilweise stark, Eltern sollten darum im Zweifelsfall bei Ihrer Gemeinde vor Ort nachfragen. Die evangelische Kirche hat im Hinblick auf die Paten keine Höchstgrenze festgelegt. Zwar wählen die meisten Eltern zwei Paten, es sind aber auch drei, vier oder gar fünf möglich.  

Die Patenbescheinigung

Gehören die Taufpaten nicht der Gemeinde an, in der die Taufe stattfinden soll, benötigen sie in der Regel eine sogenannte Patenbescheinigung. Sie wird vom Pfarramt oder der Pfarrei der Kirchengemeinde ausgestellt, in der der künftige Pate seinen Wohnsitz hat.

Und wenn der Taufpate irgendwann später aus der Kirche austritt

Tritt der Pate nach einiger Zeit aus der Kirche aus, wird das Patenamt zwar nicht offiziell aberkannt, es erlischt jedoch.

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