Viele Paare, die gerade Eltern geworden sind, richten für ihren Nachwuchs ein kleines Fest aus. Dabei darf die Familie das Kind kennenlernen und feiern, dass es auf der Welt ist. Eine Taufe ist die christliche Form eines solchen Festes, bei der das Kind zusätzlich in die Kirche aufgenommen wird. Aber wie funktioniert diese Tradition?
Wer darf sein Kind taufen lassen?
Zunächst müssen sich beide Elternteile einig sein, dass das Kind getauft werden soll. Nur, wenn ein Partner das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, darf es sich gegen den Willen des anderen Elternteils für eine Taufe entscheiden. Kommt es zu keiner Einigung, gibt es eine sinnvolle Alternative: Die Eltern warten ab, bis das Kind alt genug ist, um selbst zu entscheiden.
Wenn die Eltern unterschiedlichen Konfessionen angehören, müssen sie sich für ihr Kind auf eine Konfession einigen. Denn die Taufe wird entweder katholisch oder evangelisch durchgeführt. Sie bestimmt dann auch, welcher Konfession das Kind später angehören wird.
Manchmal wollen auch Eltern ihr Kind taufen lassen, obwohl sie beide keine Mitglieder einer Kirche sind - zum Beispiel, damit dem Kind später alle Möglichkeiten offen stehen. Das ist grundsätzlich kein Problem. Ein katholischer Pfarrer darf die Taufe eines Kindes nicht wegen des Glaubens oder Nicht-Glaubens seiner Eltern verweigern. Evangelische Pfarrer entscheiden meist situativ, ob sie das Kind trotzdem taufen.
Was muss ich tun, um mein Kind taufen zu lassen?
Wer sein Kind taufen lassen möchte, meldet sich dafür im Pfarr- oder Gemeindebüro der gewünschten Gemeinde. Diese Gemeinde können die Eltern frei wählen - es muss nicht die sein, in der sie leben oder zur Kirche gehen. Wichtig ist aber, dass die Anmeldung persönlich geschieht. Einen Stellvertreter wie den Onkel oder Paten des Kindes dürfen die Eltern nicht vorschicken.
Im Gemeindebüro wird bei einem Vorgespräch erklärt, welche Unterlagen die Eltern für die Taufe mitbringen müssen. Meistens handelt es sich dabei um folgende Dokumente:
- die Geburtsbescheinigung für kirchliche Zwecke,
- die Personalausweise der Eltern und eventuell ihre Taufscheine,
- die Heiratsurkunde der Eltern und
- eine Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit der Taufpaten.
Wer Taufpate werden soll, dürfen die Eltern selbst bestimmen. Einige Regeln gibt es aber doch: So müssen die Taufpaten selbst getauft sein und mindestens 14 Jahre, in der katholischen Kirche sogar mindestens 16 Jahre alt sein. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, darf kein Taufpate werden. Die katholische Kirche legt zusätzlich fest, dass mindestens ein Pate katholisch getauft und gefirmt sein muss.